|
![]() |
|||||
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bereich Schulungen!
|
||||||
|
Jede Anmeldung und Bestellung gilt im Einverständnis mit den nachfolgenden Bedingungen erteilt. Abweichende Bedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt. 1. Anmeldung zu offenen Seminaren Offene Seminare (= offene Trainings) sind solche Seminare, die nicht firmenintern sind. Preise und Termine sind im Internet veröffentlicht oder werden auf Anfrage zugesandt. Anmeldungen können über das Anmeldeformular im Internet oder schriftlich per Brief oder per Telefax erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt. 2. Angebote für Inhouse-Seminare Inhouse-Seminare (= Inhouse-Trainings) sind firmeninterne Seminare. Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots. 3. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassenden der Transaktion. Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart. 4. Stornierung offener Seminare Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Seminarbeginn kann die/der VertragspartnerIn kostenfrei stornieren. Bei Absagen kürzer als vier Wochen vor Seminarbeginn fallen 50% der Seminargebühr an. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage wird die volle Seminargebühr berechnet. Nimmt eine/ein TeilnehmerIn nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit übertragbar. 5. Stornierung von Inhouse-Seminaren Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann die/der VertragspartnerIn einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen der/dem AuftraggeberIn in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage wird die volle Veranstaltungsgebühr berechnet. Nimmt eine/ein TeilnehmerIn nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten der/des KundIn. 6. Änderung des Leistungsumfangs Jeder der VertragspartnerInnen kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird die/der EmpfängerIn die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und der/dem AntragstellerIn die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der TrainerInnen können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt die/den TeilnehmerIn weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. 7. Seminarannullierung sonnenklar! training & consulting behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl (üblicherweise weniger als 5 TeilnehmerInnen) bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit der/des TrainerIn, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. 8. Vertrauliche Informationen, Datenschutz Die VertragspartnerInnen werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten der/des anderen VertragspartnerIn mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die VertragspartnerInnen können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen. Die VertragspartnerInnen werden personenbezogene Daten der/des jeweils anderen VertragspartnerIn nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung der/des anderen VertragspartnerIn an Dritte weitergeben. 9. Urheberrechte Mit der Anmeldung verpflichten sich die SeminarteilnehmerInnen zur Beachtung folgender Punkte. Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der KursteilnehmerInnen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 10. Mitwirkungspflicht Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. 11. Haftung Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung, sonnenklar! training & consulting haftet nur für Schäden, die durch das Fehlen der von ihm schriftlich zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung ist auf den Seminarpreis beschränkt. sonnenklar! training & consulting übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den TeilnehmerInnen ergeben. 12. Zufriedenheitsgarantie TeilnehmerInnem offener Seminare, die begründet mit der Qualität unserer Veranstaltungen nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf Rückerstattung des Seminarpreises. 13. Gerichtsstand Gerichtsstand ist ausschließlich Nagold. 14. Schlußbestimmungen Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und der/dem KundIn gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten. Stand: März 2007sonnenklar! training & consulting
|